Milliarden-Kredite in Corona-Krise Gutachten: Gigantische Verschuldung ist verfassungswidrig

Saarbrücken · Milliarden steckt die Bundesrepublik zur Bewältigung der Corona-Krise auch in den Klimaschutz, die Digitalisierung und den Kita-Ausbau - warum der Saarbrücker Staatsrechtler Christoph Gröpl in der historisch hohen Neuverschuldung des Bundes einen Verfassungsbruch sieht.

Saarbrücker Staatsrechtler sieht in hoher Neuverschuldung Verfassungsbruch
Foto: dpa/Daniel Reinhardt

Die beschlossene historisch hohe Neuverschuldung des Bundes verstößt aus Sicht des Saarbrücker Staatsrechtlers Professor Christoph Gröpl gegen die Regeln der Schuldenbremse im Grundgesetz. Der Experte für öffentliche Finanzen begründet dies in einem Gutachten für den Bund der Steuerzahler vor allem damit, dass ein Teil der milliardenschweren kreditfinanzierten Ausgaben – etwa für den Klimaschutz, die Digitalisierung, den Kita-Ausbau oder für Rüstungsprojekte – keinen unmittelbaren Zusammenhang mit der Corona-Pandemie aufweist. Dieser Zusammenhang sei für die Aufnahme von Schulden über das üblicherweise zulässige Maß hinaus aber erforderlich.