Millionenkrach um Ludwigspark-Stadion Richter: Stadt Saarbrücken hat rechtswidrig gehandelt

Saarbrücken · Landgericht gibt Antrag auf einstweilige Verfügung der Baufirma Gross gegen ausgesprochene Sperre von öffentlichen Aufträgen statt.

 Die Stadt Saarbrücken darf die Baufirma Gross nicht wegen angeblicher Verstöße gegen das Tariftreuegesetz beim Umbau des Saarbrücker Ludwigspark-Stadions von der Vergabe weiterer öffentlicher Aufträge ausschließen.

Die Stadt Saarbrücken darf die Baufirma Gross nicht wegen angeblicher Verstöße gegen das Tariftreuegesetz beim Umbau des Saarbrücker Ludwigspark-Stadions von der Vergabe weiterer öffentlicher Aufträge ausschließen.

Foto: Andreas Schlichter

Peinliche Schlappe für die Landeshauptstadt Saarbrücken und deren Oberbürgermeister Uwe Conradt (CDU) vor dem Landgericht Saarbrücken. Die vierte Zivilkammer unter Vorsitz von Richter Martin Jung hat einem Antrag der St. Ingberter Baufirma Peter Gross auf Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen die Stadt in vollem Umfang stattgegeben. Demnach darf die Stadt das Unternehmen nicht von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausschließen, weder für die Dauer von fünf Jahren, was die Höchststrafe nach dem saarländischen Tariftreuegesetz bedeutet hätte, noch für einen kürzern Zeitraum.  So wollte die Stadt angebliche Verstöße gegen dieses Gesetz ahnden. Zwei rumänische Subunternehmen von Gross Bau sollen nach Feststellungen des Hauptzollamtes einige  Beschäftigte nicht ordnungsgemäß entlohnt haben. So sollen Eisenflechter, die auf der Großbaustelle am Ludwigspark-Stadion im Einsatz waren, statt der vorgeschriebenen 15,20 Euro nur 12,20 Euro erhalten haben. Einige Arbeiter seien ganz leer ausgegangen.