„Polizeidatenverarbeitungsgesetz“ im Saarland Diese neuen Befugnisse soll die Saar-Polizei bekommen

Saarbrücken · Seit Monaten wird über ein Gesetzesvorhaben der großen Koalition gestritten. Bringt es mehr Sicherheit oder führt es in den „Überwachungsstaat“?

 Klaus Bouillon (CDU), Innenminister vom Saarland, kommt zu einer Vorbesprechung der B-Länder während des Treffens der Innenminister von Bund und Ländern in Erfurt.

Klaus Bouillon (CDU), Innenminister vom Saarland, kommt zu einer Vorbesprechung der B-Länder während des Treffens der Innenminister von Bund und Ländern in Erfurt.

Foto: dpa/Martin Schutt

Es ist schon Jahre her, dass im Saarland über ein Gesetzesvorhaben zur Polizei derart heftig gestritten wurde. Das „Polizeidatenverarbeitungsgesetz“ hat nicht nur einen komplizierten Namen; der 90-seitige Gesetzentwurf der Landesregierung, der zu Beginn des Jahres in erster Lesung vom Landtag debattiert wurde, ist ebenfalls schwere Kost. Im Prinzip verfolgt der Gesetzentwurf zwei Ansinnen: Zum einen sollen damit europäische Datenschutzvorgaben, die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts und Forderungen des Unabhängigen Datenschutzzentrums  umgesetzt werden. Dieser Teil ist weitgehend unstrittig. Der Streit dreht sich um den zweiten Teil des Gesetzentwurfs: die Ausweitung polizeilicher Befugnisse. Darauf hatten sich CDU und SPD im Grundsatz bereits in den Koalitionsverhandlungen 2017 geeinigt. Eine Maßnahme – der Einsatz von Bodycams in Wohnungen – ist nun jedoch innerhalb der Koalition umstritten.