Polizei verhindert Kundgebung 500 „Querdenker“ am Saarbrücker E-Werk
Saarbrücken · Eine Demo wurde vom Oberverwaltungsgericht verboten und von der Polizei verhindert. Ein Treffen gab es trotzdem.
15.11.2020
, 20:01 Uhr
Reden halten und Transparente schwingen – das ging nicht, jedenfalls nicht am Volkstrauertag. Nur Stunden vor dem geplanten Beginn einer Aktion der „Querdenken“-Bewegung vor dem Saarbrücker Rathaus musste das Oberverwaltungsgericht den Anmelder belehren, dass im Saarland Versammlungen am Volkstrauertag ab 4 Uhr verboten sind – sofern sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertags entsprechen. Das sahen die OVG-Richter bei der geplanten Anti-Corona-Demo nicht als erfüllt an und bestätigten damit das von der Stadt Saarbrücken verhängte Verbot.