Polizei verhindert Kundgebung 500 „Querdenker“ am Saarbrücker E-Werk

Saarbrücken · Eine Demo wurde vom Oberverwaltungsgericht verboten und von der Polizei verhindert. Ein Treffen gab es trotzdem.

 Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verbot eine für Sonntag geplante Versammlung der „Querdenken“-Bewegung in Saarbrücken. Die Teilnehmer trafen sich dann am E-Werk.

Das Oberverwaltungsgericht des Saarlandes verbot eine für Sonntag geplante Versammlung der „Querdenken“-Bewegung in Saarbrücken. Die Teilnehmer trafen sich dann am E-Werk.

Foto: BeckerBredel

Reden halten und Transparente schwingen – das ging nicht, jedenfalls nicht am Volkstrauertag. Nur Stunden vor dem geplanten Beginn einer Aktion der „Querdenken“-Bewegung vor dem Saarbrücker Rathaus musste das Oberverwaltungsgericht den Anmelder belehren, dass im Saarland  Versammlungen am Volkstrauertag ab 4 Uhr verboten sind – sofern sie nicht der Religionsausübung dienen oder dem Charakter des Feiertags entsprechen. Das sahen die OVG-Richter bei der geplanten Anti-Corona-Demo nicht als erfüllt an und bestätigten damit das von der Stadt Saarbrücken verhängte Verbot.