Kommentar Grundrechtseingriff auf unsolider Basis

Im Umgang mit der Corona-Krise darf man den Verantwortlichen manche Fehler nachsehen. Weniger Verständnis ist angebracht, wenn Entscheidungen über weitreichende Einschränkungen wissentlich auf eine unsolide Basis gestellt werden.

 Kommentarkopf, Foto: Robby Lorenz

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Foto: SZ/Lorenz, Robby

Dass im Saarland die 15-Kilometer-Reisebeschränkung gelten soll, wenn die Sieben-Tage-Inzidenz eines Kreises über 200 liegt, mag sinnvoll sein oder nicht. Dass dafür aber die Zahlen „auf dem RKI-Dashboard unter der Adresse http://corona.rki.de im Internet“ gelten, wie es in der Corona-Verordnung des Landes wörtlich heißt, ist ein schlechter Witz. Dass die RKI-Zahlen für die Kreise wegen Meldeverzögerungen oft hinterherhinken und Wochenwerte durch späte Buchung wie jetzt beim Regionalverband auch mal krass überzeichnet werden, ist lange bekannt. Daher war am Sonntag beim RKI der Regionalverband Corona-Hotspot, Saarlouis nicht – nach aktuellen Meldungen der Gesundheitsämter an das Sozialministerium war es genau umgekehrt. Jeder im Land blickt auf die aktuelleren Ministeriums-Zahlen, nur dort aber muss man sich am RKI orientieren, wenn man Grundrechte einschränkt. Absurd. Und was gilt, wenn das RKI-Dashboard abstürzt und die Werte ein paar Tage einfrieren? Es mag stimmen, dass die Corona-Verordnung hier auf das Bundes-Infektionsschutzgesetz zurückgeht. Das schützt künftige Beschränkungen aber nicht vor berechtigter juristischer Anfechtung. Und Vertrauen schafft es auch nicht. Hier muss nachgebessert werden.