Verbrauchertipp Patientenverfügung regelmäßig aktualisieren

Berlin · (dpa) Welche medizinischen Maßnahmen in einer bestimmten Situation ergriffen werden sollen und welche nicht, regelt eine Patientenverfügung. Sie sollte erstellt werden, solange man noch selbst entscheiden kann.

Sie ist für den Fall gedacht, dass man seinen Willen nicht mehr äußern kann. An eine solche Verfügung, die schriftlich vorliegen und mit Datum und Unterschrift versehen sein müsse, müssten sich Ärzte halten, berichtet die Stiftung Warentest. Da sich Gesundheitszustand, aber auch medizinische Möglichkeiten mit der Zeit veränderten, sei es sinnvoll, die Verfügung regelmäßig zu überprüfen.

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