Zoodirektor wegen Tötung von Tigerbabys verurteilt

Magdeburg. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sind der Direktor des Magdeburger Zoos und drei seiner Mitarbeiter vom Amtsgericht Magdeburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Im Wiederholungsfall muss der Direktor 8100 Euro Strafe zahlen. Die Männer hatten im Jahr 2008 drei nicht reinrassige sibirische Tigerbabys nach der Geburt eingeschläfert

Magdeburg. Wegen des Verstoßes gegen das Tierschutzgesetz sind der Direktor des Magdeburger Zoos und drei seiner Mitarbeiter vom Amtsgericht Magdeburg zu Bewährungsstrafen verurteilt worden. Im Wiederholungsfall muss der Direktor 8100 Euro Strafe zahlen. Die Männer hatten im Jahr 2008 drei nicht reinrassige sibirische Tigerbabys nach der Geburt eingeschläfert. Der Richter sah in den Bestrebungen des Zoos nach einer reinrassigen Zucht "keinen vernünftigen Grund, um weniger wertvolle, dafür aber völlig gesunde Tiere zu töten". Zu Beginn des Prozesses hatten die Angeklagten ihre damalige Entscheidung als vernünftig verteidigt. Die Tiere wären für den Artenschutz wertlos gewesen. Zur Tötung habe es keine Alternativen gegeben, und in anderen Zoos habe kein Bedarf für die Tiere bestanden. ddp

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