Vater des Amokläufers von Winnenden muss vor Gericht

Stuttgart. Der Vater des Amokläufers von Winnenden kommt vor Gericht. Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Der Angeklagte muss sich aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten, sondern nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, teilte das Gericht mit.Mit der Pistole des Vaters hatte der 17 Jahre alte Tim K. am 11

Stuttgart. Der Vater des Amokläufers von Winnenden kommt vor Gericht. Das Landgericht Stuttgart hat die Anklage der Staatsanwaltschaft zugelassen. Der Angeklagte muss sich aber nicht wegen fahrlässiger Tötung verantworten, sondern nur wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz, teilte das Gericht mit.Mit der Pistole des Vaters hatte der 17 Jahre alte Tim K. am 11. März 2009 an seiner ehemaligen Schule in Winnenden und bei seiner Flucht nach Wendlingen 15 Menschen erschossen und sich selbst getötet. Der Vater hatte die Tatwaffe unverschlossen im Schlafzimmer aufbewahrt. Die Hinterbliebenen der Opfer reagierten enttäuscht auf die Anklage. Ursprünglich wollte die Staatsanwaltschaft Stuttgart den Fall mit einem Strafbefehl gegen den Vater beenden. Generalstaatsanwalt Klaus Pflieger ordnete im November 2009 aber an, Klage zu erheben. Er betonte, der Prozess solle wachrütteln. dpa

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