Urteil: Polizei darf Studentenmutter notfalls aus WG werfen

Hamm · Die Mutter eines Studenten darf sich nicht ständig in der Wohngemeinschaft ihres Sohnes aufhalten, wenn Mitbewohner das nicht möchten. Das hat das Oberlandesgericht Hamm im Fall einer Studenten-WG aus Dortmund entschieden.

Ein anderer Mitbewohner der WG lehnte den dauernden Aufenthalt der Frau ab und forderte sie zum Verlassen der Wohnung auf. Als sich die Frau weigerte, verständigte er die Polizei . Die Frau sollte sich während des Urlaubs ihres Sohnes um seine Katzen kümmern - sie war aber nicht nur zum Füttern der Tiere gekommen, sondern gleich eingezogen. Bei dem Einsatz der Polizisten zog sich die Frau nach eigenen Angaben Prellungen und Blutergüsse zu. Dafür hatte sie vom Land ein Schmerzensgeld von 1200 Euro verlangt.

Das Gericht wies ihre Klage mit dem gestern veröffentlichten Urteil ab. Weil sich die Frau geweigert habe, die Wohnung zu verlassen, hätten die Polizisten "unmittelbaren Zwang" anwenden dürfen, um das Hausrecht des Mitbewohners durchzusetzen. Eine Studenten-WG sei "auf das Zusammenleben regelmäßig jüngerer Erwachsener in einer vergleichbaren Lebenssituation ausgerichtet", betonten die Richter. Der dauerhafte Aufenthalt von Angehörigen einer anderen Generation sei einer WG fremd.

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