Tüv muss nicht zahlen

Aix-en-Provence · Der Tüv Rheinland muss im Skandal um minderwertige Brustimplantate in Frankreich doch nicht haften. Ein französisches Berufungsgericht hob gestern ein Schadenersatz-Urteil gegen das Prüfunternehmen auf.

Der Tüv habe seine Verpflichtungen bei der Zertifizierung der Produktion des Herstellers Poly Implant Prothèse (PIP) erfüllt, teilte das Gericht in Aix-en-Provence mit. In erster Instanz war der Tüv Ende 2013 verurteilt worden, mehr als 1600 Frauen jeweils zunächst 3000 Euro Schadenersatz plus Anwaltskosten zu zahlen.

Das Unternehmen sieht sich selbst als Opfer des Betrugs des Herstellers PIP und legte deshalb Berufung ein. Dieser hatte etwa zehn Jahre lang billiges Industriesilikon für seine Implantate verwendet. Die reißanfälligen Silikonkissen wurden Schätzungen zufolge bei Hunderttausenden Frauen eingesetzt. Der Tüv Rheinland hatte nur Unterlagen und die Qualitätssicherung von PIP überprüft, nicht die Kissen selbst. Auf dieser Grundlage erhielt die Firma das europäische CE-Siegel. Die Klägerinnen warfen den Prüfern deshalb Schlamperei vor.

Die bereits gezahlten 5,8 Millionen Euro könnte der Tüv nun zurückfordern - ob das Unternehmen dies auch macht, wird laut einem Sprecher noch geprüft.

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