Tragen von Rocker-Kutten nicht grundsätzlich strafbar

Karlsruhe · Das Tragen von "Rocker-Kutten" ist nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs nicht grundsätzlich strafbar. Die Karlsruher Richter bestätigten eine Entscheidung des Landgerichts Bochum, das zwei Mitglieder des Rockerclubs "Bandidos " freigesprochen hatte, die wegen des Tragens von Kutten mit Rockersymbolen angeklagt waren.

Das Tragen der Jacken mit Symbolen eines nicht verbotenen Ortsvereins sei zwar verboten, aber laut Vereinsgesetz nicht strafbar, erklärten die Richter gestern und verwarfen die von der Staatsanwaltschaft eingelegte Revision (AZ: 3 StR 33/15). NRW-Innenminister Ralf Jäger (SPD ) will die Folgen des Urteils genau prüfen lassen. Jäger hatte die Verwendung der Symbole mehrerer Rockerclubs verboten, darunter die der "Hells Angels " und der "Bandidos ". Nach Ansicht des Ministers dient das Tragen der Abzeichen der Provokation, Machtdemonstration und Einschüchterung. > : Glosse

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