Tödliches Wetttrinken: Verfahren gegen Aushilfe eingestellt

Berlin. Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Wetttrinken eines 16-Jährigen in einem Berliner Lokal hat das Landgericht gestern das Verfahren gegen eine Aushilfskellnerin wegen geringer Schuld eingestellt. Der 18-Jährigen wurde Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen

Berlin. Fast zwei Jahre nach dem tödlichen Wetttrinken eines 16-Jährigen in einem Berliner Lokal hat das Landgericht gestern das Verfahren gegen eine Aushilfskellnerin wegen geringer Schuld eingestellt. Der 18-Jährigen wurde Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung vorgeworfen.Der 16-jährige Gymnasiast war im Februar 2007 nach einem Wetttrinken mit dem Gastwirt ins Koma gefallen und fünf Wochen später gestorben. Der Jugendliche hatte mindestens 45 Tequila getrunken, während der Wirt zur Hälfte Wasser serviert bekam. ddp

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