Tochter des Justizopfers Arnold zieht Schmerzensgeld-Klage zurück

Osnabrück/Völklingen. Im Fall des zu Unrecht von seiner Kollegin der Vergewaltigung beschuldigten Lehrers Horst Arnold, der aus Völklingen stammte, wird dessen Erbin und Tochter kein Schmerzensgeld erhalten.

Das berichtet das Magazin "Spiegel" in seiner Online-Ausgabe. Arnold saß fünf Jahre unschuldig in Haft. Er starb kurz nach seiner Freilassung. Seine Ex-Kollegin Heidi K. wurde wegen Freiheitsberaubung zu fünfeinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Sie hat dagegen Revision eingelegt.

Arnolds Tochter hat nach Angaben ihres Anwaltes jetzt eine Zivilklage auf Zahlung von Schmerzensgeld gegen die Frau zurückgezogen. Hintergrund ist offenbar, dass sie die Verfahrenskosten vorfinanzieren müsste und Heidi K. bereits die Ansprüche auf ihr zustehende Bezüge an Dritte abgetreten habe.

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