Tippfehler im Strafbefehl sorgt beinahe für 52,5 Jahre Fahrverbot

Düsseldorf · Für einen Rempler beim Ausparken mit anschließender Unfallflucht ist ein Autofahrer in Düsseldorf irrtümlich zu 52,5 Jahren Fahrverbot verdonnert worden. Laut Strafbefehl hätte der Mann - beruflich auf sein Auto angewiesen - sich erst im greisen Alter von 101 Jahren wieder ans Steuer setzen dürfen.

"Sechs Monate wären angemessen gewesen", sagte ein Sprecher des Amtsgerichts gestern.

Dass schließlich 630 Monate Fahrverbot im Strafbefehl standen, sei wohl einem Fehler bei der Staatsanwaltschaft geschuldet, den der zuständige Richter übersehen habe. Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft sagte: "Die Kollegin wird beim Zahlenfeld auf der Tastatur aus Versehen auf mehrere Tasten gleichzeitig gekommen sein."

Der Autofahrer hatte Widerspruch eingelegt und konnte in der Gerichtsverhandlung der drakonischen Strafe entkommen: Weil ihm nicht nachzuweisen war, dass er den Rempler bemerkt hat, wurde das Verfahren gegen 600 Euro Geldauflage eingestellt.

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