Tagesmutter braucht Erlaubnis der Hausgemeinschaft

Karlsruhe. Eine Tagesmutter braucht für die Betreuung mehrerer Kinder in einem Wohnhaus die Erlaubnis des Verwalters oder der Hauseigentümer. Eine solche "teilgewerbliche Nutzung der Wohnung" bedarf der Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe urteilte

Karlsruhe. Eine Tagesmutter braucht für die Betreuung mehrerer Kinder in einem Wohnhaus die Erlaubnis des Verwalters oder der Hauseigentümer. Eine solche "teilgewerbliche Nutzung der Wohnung" bedarf der Zustimmung, wie der Bundesgerichtshof (BGH) am Freitag in Karlsruhe urteilte. Eine Kölner Tagesmutter muss ihre Tätigkeit zu Hause somit aufgeben - es sei denn, sie stimmt die Nachbarn noch um.Die Grundsatzfrage, ob eine Tagesmutter überhaupt in einem Wohnhaus tätig sein darf und Mitbewohner eventuellen Kinderlärm und mehr Schmutz hinnehmen müssen, ließ der BGH offen. "Die Erwartungen sind sehr hoch, aber wir können sie nicht erfüllen", sagte der Vorsitzende BGH-Richter Wolfgang Krüger bei der Urteilsverkündung. Der Kölner Streit sei ein Sonderfall. Die höchsten deutschen Zivilrichter betonten in dem Urteil, dass man in den eigenen vier Wänden auch fremde Kinder betreuen darf, "etwa bei regelmäßigen Besuchen von Freunden der Kinder oder im Wege der Nachbarschaftshilfe". Bei einer täglichen bezahlten Betreuung von bis zu fünf Kleinkindern überwiege hingegen der Erwerbscharakter. dpa

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort