ungewöhnliche Verarztung Geldstrafe für Lehrer wegen Wespenstich-Behandlung

Cochem · Wegen Körperverletzung bei der ungewöhnlichen Behandlung eines Wespenstichs sind zwei Lehrer vom Amtsgericht Cochem zu Geldstrafen verurteilt worden. Das noch nicht rechtskräftige Urteil wurde gestern verkündet, teilte eine Gerichtssprecherin mit.

Einer der Lehrer muss wegen gefährlicher Körperverletzung 2700 Euro Strafe zahlen. Laut Urteil hatte er dem damals 14-jährigen Schüler den mit einem Feuerzeug erhitzten Griff einer Gabel auf dessen Stich an der Hand gedrückt. Seine Kollegin habe die dadurch entstandene Brandblase aufgeschnitten und eine Creme aufgetragen. Die Lehrerin bekam wegen der Beihilfe zur gefährlichen Körperverletzung sowie wegen der vorsätzlichen Körperverletzung eine Geldstrafe von 2500 Euro. Medienberichten zufolge hatte der Schüler wegen der Verbrennung lange Zeit einen Schutzhandschuh tragen müssen.

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