Einigung im Schokoladen-Prozess Vergleich im Prozess um aufgegessene Schokolade

Heidelberg · Der Prozess gegen eine Heilerziehungspflegerin, die eine Tafel Schokolade einer Kollegin im Wert von 2,50 Euro gegessen hat, endete vor dem Arbeitsgericht in Heidelberg mit einem Vergleich. Dort hatte sich die 64-Jährige, die seit 37 Jahren in einer Internatsschule beschäftigt ist, gegen ihre fristlose Kündigung gewehrt.

Beide Parteien hätten sich darauf geeinigt, die Kündigung in eine Abmahnung umzuwandeln und das Arbeitsverhältnis fortzusetzen.

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