Behörden nahmen Kinder zu Recht in Obhut Urteil zu Prügelstrafe bei den „Zwölf Stämmen“

Straßburg · Im Prozess um die Prügelstrafe für Kinder bei der religiösen Gemeinschaft „Zwölf Stämme“ hat der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) gegen die Eltern geurteilt. Das Gericht befand gestern in Straßburg, dass die deutschen Behörden die Kinder zu Recht in Obhut genommen hätten, um sie vor Gewalt zu schützen.

Bei dem Rechtsstreit verteidigten einige Eltern die Prügelstrafe. Sie seien „überzeugt gewesen, dass körperliche Züchtigungen eine legitime Methode der Kindererziehung seien“, hieß es in der EGMR-Mitteilung.

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