Urteil: Polizei darf Bewerberin nicht wegen Silikon-Busen ablehnen

Gelsenkirchen · Eine Krankenschwester aus Dortmund kann weiter auf ihren Wunschberuf hoffen - wegen ihrer Silikonbrüste darf sie jedenfalls nicht von der Bewerbung für den Polizeidienst ausgeschlossen werden. Das stellte das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen fest. Die 32-Jährige war aus medizinischen Gründen abgelehnt worden und klagte gegen die Entscheidung des Polizeiarztes. Die Richter beriefen sich jetzt auf ein eigens angefertigtes Gutachten der Uni-Klinik Bonn. Demnach besteht zwar ein gewisses Risiko für einen Riss oder eine schmerzhafte Umkapselung der Silikon-Kissen. Es liege aber unter 20 Prozent.

Nach der bundesweit geltenden Polizeiverordnung sind Frauen mit Brust-Implantaten wegen erhöhter Verletzungsgefahr nicht geeignet für den Polizeidienst . Die zuständige Behörde will prüfen, ob sie in Berufung geht.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort