Tödliche Irrfahrt: Rentner muss nicht ins Gefängnis

Bad Säckingen · Nach seiner tödlichen Irrfahrt in der Fußgängerzone in Bad Säckingen muss der heute 85-jährige Autofahrer nicht ins Gefängnis. Er wurde gestern zu zwei Jahren Haft auf Bewährung verurteilt, außerdem darf er nicht mehr ans Steuer. Der Mann habe sich der fahrlässigen Tötung und der fahrlässigen Körperverletzung schuldig gemacht, entschied das Amtsgericht in Baden-Württemberg. Bei dem Unglück Anfang Mai 2016 habe er Gas und Bremse seines Automatikautos verwechselt. Der Wagen sei daraufhin unkontrolliert in eine Menge gerast. Eine 63 Jahre alte Frau sowie ein 60-jähriger Mann kamen ums Leben. Der Rentner hatte vor Gericht gestanden und um Verzeihung gebeten.

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