Unfall mit Fahrerflucht Schuldfähig trotz 3,2 Promille am Steuer
Düsseldorf · Allein ein extremer Blutalkoholwert ist nach einem Unfall mit Fahrerflucht kein Anhaltspunkt für Schuldunfähigkeit. Das ergibt sich aus einem Urteil des Landgerichts Düsseldorf. Eine Autofahrerin verursachte mit circa 3,27 Promille einen Verkehrsunfall und floh.
23.03.2018
, 20:49 Uhr
Die Versicherung stellte Regressansprüche an die Frau, die aufgrund ihres Alkoholkonsums auf Schuldunfähigkeit plädierte. Das Gericht sah jedoch keine Einschränkung der Einsichtsfähigkeit.