Schmerzensgeld nach Fenstersturz

Hamm · Für den Sturz einer dementen Patientin aus einem Klinikfenster muss ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen etwa 93 300 Euro Schadenersatz zahlen. Wie das Oberlandesgericht Hamm gestern mitteilte, hätte das Klinikpersonal das Fenster bei dem Vorfall 2011 besser sichern müssen und verstieß somit gegen seine Fürsorgepflicht. Geklagt hatte die Krankenversicherung der später in einem Heim gestorbenen Patientin.

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