Viele fordern Freilassung Richter: Eintritt zum Strand der Nordsee ist rechtswidrig

Johannesburg · (dpa) Eintrittsgebühren für zwei Strände der niedersächsischen Nordseeküste sind weitgehend rechtswidrig. Das entschied das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gestern (Az 10 C 7.16). Jetzt müssen nun auch andere Gemeinden an den deutschen Küsten prüfen, ob sie rechtmäßig Strandgebühren verlangen.

Hintergrund des Verfahrens ist ein Streit zwischen zwei Bewohnern der niedersächsischen Nordseeküste und der Gemeinde Wangerland. Deren kommunale Touristik GmbH verlangt von Tagesgästen ein Eintrittsgeld von regulär drei Euro für das Betreten zweier von ihr gepflegter Strände auf einer Länge von rund neun Kilometern.

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort