Prozess in Gießen Mord oder Totschlag im Fall Johanna?

Gießen · Im Prozess um den fast 20 Jahre zurückliegenden gewaltsamen Tod der kleinen Johanna aus Hessen soll der Angeklagte nach dem Willen der Verteidigung nicht wegen Mordes, sondern nur wegen Totschlags verurteilt werden.

Zudem solle der 42-Jährige wegen seines Drogenkonsums in einer Klinik untergebracht werden, forderte die Verteidigung am Freitag vor dem Landgericht Gießen. Zuvor hatten Staatsanwaltschaft und Nebenklage eine lebenslange Freiheitsstrafe wegen Mordes gefordert. Das Urteil wird am 19. November gesprochen.

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