Nur Objekt für Sex?

Dessau-Roßlau · Lange vor Verhandlungsbeginn drängen sich Neugierige vor dem Landgericht, um im Prozess dabei zu sein. Wer sind die Zwei, die eine Chinesin brutal vergewaltigt und zu Tode gequält haben sollen?

 Die angeklagte Xenia L. wollte gestern vor Gericht nicht fotografiert werden. Foto: Willnow/dpa

Die angeklagte Xenia L. wollte gestern vor Gericht nicht fotografiert werden. Foto: Willnow/dpa

Foto: Willnow/dpa

Risse, Quetschungen, Blutungen, Brüche - Staatsanwältin Heike Kropf listet minutenlang die Verletzungen des Opfers auf. Stumpfe Gewalt gegen Kopf und Körper haben schlimmste Spuren hinterlassen und schließlich zum Tod der chinesischen Studentin geführt. Viele Zuschauer im Saal des Landgerichts Dessau-Roßlau sind schockiert. Die Zwei, die die Tat begangen haben sollen, zeigen keine Regung. Das Paar - zum Tatzeitpunkt beide 20 Jahre alt - ist wegen Vergewaltigung und Mordes an der Studentin angeklagt.

Der groß gewachsene, 21 Jahre alte Angeklagte mit Kurzhaarschnitt und Vollbart sitzt zwischen seinen Verteidigern. Wenige Stühle neben ihm sitzt dessen mitangeklagte Lebensgefährtin, den Kopf meist gesenkt. Der lange Pony überdeckt die Brille. Die Frau trägt Pferdeschwanz, wirkt mädchenhaft klein und schmal. Drei Jahre führten die beiden zum Tatzeitpunkt eine Beziehung. Diese sei von unterschiedlichen sexuellen Bedürfnissen gekennzeichnet gewesen, schildert Staatsanwältin Kropf. Er habe mehr Sex gewollt - sie habe ihn nicht geboten. Und so hätten sich beide entschlossen, sich einer Frau zu bemächtigen.

Am Tattag, dem 11. Mai, stellte sich die Angeklagte laut Staatsanwaltschaft vor das Hofeingangstor des Hauses, das als Tatort angenommen wird. Die Architekturstudentin sei auf dem Rückweg vom Joggen gewesen, als die Angeklagte einen Notfall vortäuschte. Die Chinesin war bereit zu helfen, wurde aber gleich mit Gewalt in eine Wohnung geschleppt. Eine Stunde lang sollen die Beschuldigten die Chinesin dann immer wieder vergewaltigt und geschlagen haben. "Sie betrachteten sie ausschließlich als Objekt zur Befriedigung ihrer sexuellen Bedürfnisse", fasst Kropf zusammen. Anschließend sei beiden Angeklagten klar gewesen, dass das Opfer zur Polizei gehen würde. Deshalb hätten sie beschlossen, die Studentin sterben zu lassen.

Mehr als drei Stunden hätten sie die Schwerverletzte ohne Hilfe liegen lassen, in der Annahme, sie würde gleich sterben. Als sie später aber noch immer lebte, habe das Paar die Sterbende ins Freie gebracht. Auf die Frage der Richterin, ob sie sich äußern wollen, sagten beide Angeklagten schlicht "Nein".

Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort