Lehrer aus Kaarst weiter wegen Freiheitsberaubung vor Gericht

Düsseldorf · Im Fall eines wegen Freiheitsberaubung verurteilten Musiklehrers hat das Düsseldorfer Landgericht vergeblich eine Einstellung des Verfahrens gefordert. Der Sachverhalt sei "ungeeignet, von einem Strafgericht entschieden zu werden", sagte Richter Rainer Drees. Die Staatsanwaltschaft beharrt auf eine Geldauflage. Nun wird das Verfahren fortgesetzt.

Der Pädagoge war in erster Instanz vom Amtsgericht in Neuss wegen Freiheitsberaubung zu einer "Verwarnung mit Strafvorbehalt" verurteilt worden: Entweder bilde er sich im Umgang mit schwierigen Schülern fort, oder er müsse 1000 Euro Strafe zahlen.

Vom Vorwurf der Körperverletzung war er freigesprochen worden. Laut Anklage hatte der Realschullehrer in Kaarst einige Schüler mit Gewalt daran gehindert, den Klassenraum zu verlassen. Ein Kind soll er dabei auch zurückgestoßen haben. Ein anderer Schüler hatte daraufhin die Polizei alarmiert.

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