Bei Krankheit Kassen müssen künftig Fettabsaugen bezahlen

Berlin · Frauen, die besonders stark von krankhaften Fettverteilungsstörungen betroffen sind, können sich laut einem Zeitungsbericht das Fett bald auf Kosten ihrer gesetzlichen Krankenkasse absaugen lassen.

Das geht aus einem Brief des „Gemeinsamen Bundesausschusses“ hervor, in dem sich Ärzte, Krankenhäuser und Kassen auf neue Behandlungsmethoden verständigen, wie die Zeitungen der Essener Funke Mediengruppe berichteten. Die Regelung gelte zunächst befristet bis zum Jahr 2024.

Die Erkrankung („Lipödem“) betrifft fast nur Frauen, insgesamt leiden laut Gesundheitsministerium bis zu drei Millionen Patientinnen darunter.

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