Klinik lässt Frühchen sterben – 15 000 Euro Schmerzensgeld

Köln · Nach dem Tod eines Frühchens hat das Kölner Landgericht ein Krankenhaus und den zuständigen Arzt zur Zahlung von 15 000 Euro Schmerzensgeld verurteilt. Die Mutter eines in der 23. Schwangerschaftswoche geborenen Kindes hatte geklagt, weil es nach der Geburt nicht medizinisch behandelt worden war.

Eine knappe Stunde später starb das Baby. "Die Eltern hätten eingehend beraten werden müssen", befand ein Gerichtssprecher. Die Eltern seien über die Überlebenschancen und die langfristigen Risiken für das Kind nicht informiert gewesen. Der Säugling war im Jahr 2007 mit einem Gewicht von nur 460 Gramm und einer Körperlänge von 28 Zentimetern zur Welt gekommen. Die Kölner Klinik berief sich auf eine ärztliche Richtlinie, nach der Frühgeborene an der Grenze zur Lebensfähigkeit behandelt werden könnten, aber nicht müssten. Kommt ein Säugling in der 24. Woche zur Welt, ist die Behandlung Pflicht.

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