Monaco Kein Fremdverschulden bei Tod Otto Kerns

Monaco · Nach dem Tod des deutschen Designers Otto Kern in Monaco hat die Staatsanwaltschaft des Fürstentums gestern erklärt, dass nach bisherigen Erkenntnissen eine Fremdeinwirkung ausgeschlossen sei.

Als möglich gilt ein Suizid. Der als „Hemdenkönig“ bekannte Kern war in der Nacht zu Montag vom Balkon seiner Wohnung in Monaco gestürzt. Diese liegt im 13. Stock eines Gebäudes, der leblose Körper des 67-Jährigen wurde auf einer Terrasse im ersten Stock aufgefunden.

(dpa)
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