Anklage gegen Betreiber Prozess um Tod eines Jungen in Hamburger Supermarkt

Hamburg · Mit bitteren Vorwürfen hat in Hamburg der Prozess um den Tod eines Vierjährigen begonnen, der am 1. Juni 2016 beim Einkaufen mit seinem Vater in Hamburg einen Stromschlag erlitten haben soll. Den Betreibern des Marktes wirft die Anklage fahrlässige Tötung durch Unterlassen vor.

Sie sollen die Stromleitung für einen LED-Trafo selbst unsachgemäß verlegt oder einen Dritten damit beauftragt haben. Dadurch sei Strom in ein Metallgeländer an der Kasse geflossen, das der Junge berührt habe. Auch ein Laie hätte erkennen können, dass die Arbeit dilettantisch ausgeführt worden sei, sagte der Staatsanwalt. Der Vater sagte aus, er selbst habe das Geländer angefasst und einen Stromschlag gespürt. Der Prozess soll morgen weitergehen.

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