Urteil Haftstrafen im türkisch- kurdischen Rockerkrieg

Stuttgart · Im blutigen türkisch-kurdischen Bandenkrieg in und um Stuttgart hat das Landgericht mehrere Haftstrafen verhängt. Drei Anhänger der kurdisch geprägten und seit 2013 verbotenen „Red Legion“ müssen wegen gefährlicher Körperverletzung zwischen drei Jahren und neun Monaten sowie vier Jahren in Haft.

Eine Frau kam wegen Beihilfe mit einer Bewährungsstrafe davon. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass die drei Männer und die Frau im April 2016 in Ludwigsburg an einem Racheangriff auf zwei Anhänger der türkisch geprägten Straßengang „Osmanen Germania BC“ beteiligt waren. Die Opfer wurden mit Baseballschlägern und mit Messern attackiert. Die Staatsanwaltschaft hatte Haftstrafen von bis zu fünf Jahren gefordert. Der Prozess lief seit Februar. Ein erstes Urteil gab es bereits im Juni gegen einen 24-Jährigen.

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