Urteil Gericht erlaubt Bäumen Abwerfen von Nüssen

Frankfurt · Walnussbäume dürfen nach Ansicht des Amtsgerichts Frankfurt im Herbst tatsächlich ihre Nüsse abwerfen. Der jährliche Fruchtfall sei auf „eine Gegebenheit der Natur zurückzuführen“ und müsse hingenommen werden, heißt es in einem Urteil (Aktenzeichen 32 C 365/17 (72)).

Geklagt hatte eine Frau, deren Auto durch herabfallende Nüsse eines Baums des Nachbarn beschädigt worden war. Sie wollte von dem Mann den Schaden ersetzt bekommen.

(dpa)
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