Feuerattacke gegen Obdachlosen Fast drei Jahre Haft nach Feuerattacke auf Obdachlosen

Berlin · (dpa) Knapp ein halbes Jahr nach der Feuerattacke gegen einen schlafenden Obdachlosen in einem Berliner U-Bahnhof ist der Haupttäter zu einer Haftstrafe von zwei Jahren und neun Monaten verurteilt worden. Das Berliner Landgericht ließ in seinem Schuldspruch am Dienstag den Vorwurf des versuchten Mordes fallen und verhängte die Strafe gegen den 21-Jährigen wegen versuchter gefährlicher Körperverletzung. Die Attacke am Weihnachtsabend 2016 hatte bundesweit Entsetzen ausgelöst. Drei 17 bis 18 Jahre alte Mitangeklagte wurden wegen Beihilfe zu Jugendstrafen von jeweils acht Monaten Haft auf Bewährung verurteilt. Zwei weitere Angeklagte im Alter von 16 und 19 Jahren bekamen wegen unterlassener Hilfeleistung jeweils vier Wochen Arrest und müssen gemeinnützige Arbeit leisten.

Die jungen Männer aus Syrien und Libyen hätten sich nur flüchtig gekannt, heißt es im Urteil. Der 21-Jährige habe an dem Abend den „großen Macker und Alleinunterhalter“ gegeben, sagte Richterin Regina Alex. Als er ein brennendes Taschentuch neben den Kopf des Obdachlosen im Kreuzberger U-Bahnhof Schönleinstraße legte, habe er „Verletzungswillen“ gehabt. Drei junge Männer leisteten laut Urteil psychische Beihilfe. Ohne die Zuschauer wäre es demnach wohl nicht zu dem Angriff gekommen. Das ahnungslose Opfer aus Polen blieb unverletzt. Fahrgäste einer gerade einfahrenden Bahn löschten die Flammen.

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