Urteil Ex-Partner kann Geschenke nicht zurückfordern

Köln · Wer seinem Partner Geschenke macht, kann nach dem Ende der Beziehung keine Zuwendungen zurückverlangen. Wie das Landgericht Köln in einem Urteil festlegte, können auch teure Geschenke für den ehemaligen Freund oder die ehemalige Freundin nicht zurückgefordert werden.

Das gelte zumindest dann, wenn die Zuwendung des Schenkenden keine „für ihn finanziell herausragende Leistung“ darstellt (AZ.: 3 O 280/16). In dem verhandelten Zivilprozess hatte ein Mann von seiner Ex-Freundin einen Kleinwagen zurückgefordert, den er ihr während ihrer Beziehung geschenkt hatte. Das gebrauchte Fahrzeug samt Winterreifen hatte er für 6000 Euro gekauft. Nachdem das Paar im Jahr 2015 auseinandergegangen war, verlangte der Kläger das Fahrzeug zurück. Die Ex-Freundin verweigerte das und forderte die Herausgabe der Winterreifen für den Kleinwagen, die noch bei dem Mann waren.

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