Urteil Urteil: Private Firmen dürfen Urnen verwahren

Luxemburg · Urnen mit der Asche von Toten dürfen in Italien nach EU-Recht auch von privaten Anbietern aufbewahrt werden. Mit dieser Entscheidung erklärte der Europäische Gerichtshof gestern das Verbot solcher Dienstleistungen für unzulässig. Die norditalienische Stadt Padua hatte es solchen Anbietern 2015 untersagt, Urnen mit Asche aufzubewahren.

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