Zugunglück Ermittler: Zug hätte Abschnitt nicht befahren dürfen

Meerbusch/Dillingen · Der bei Neuss in Nordrhein-Westfalen auf einen Güterzug aufgefahrene Personenzug hätte diesen Gleisabschnitt nicht befahren dürfen. Das sagte ein Sprecher der Bundesstelle für Eisenbahn-Unfall­untersuchungen in Bonn gestern. Bei dem Unfall am Dienstagabend wurden laut Bundespolizei neun Menschen schwer und 41 leicht verletzt. Warum der Zug die Strecke bei Meerbusch dennoch befuhr, müsse nun geklärt werden, erklärte die Ermittlungsstelle. Dies sei keine Schuldzuweisung an den Lokführer, betonte Sprecher Gerd Münnich: So müsse etwa noch ermittelt werden, ob etwa die Signale falsch geschaltet gewesen seien oder vom Lokführer übersehen wurden. Die Fahrtenschreiber beider Züge seien sichergestellt und ausgelesen worden. Auch in den Stellwerken seien Informationen gesichert, der Bahnfunkverkehr sei ebenfalls aufgezeichnet worden.

Danach ergebe sich das Bild, dass der Güterzug ordnungsgemäß gehalten und auf das Signal zur Einfahrt in den Bahnhof Meerbusch-Osterath gewartet habe. Der Regional-Express der Linie 7 von Köln nach Krefeld war mit dem Güterzug von DB Cargo, der von Dillingen nach Rotterdam unterwegs war, am Dienstagabend auf offener Strecke kollidiert.

Wie eine Sprecherin der Stahl-Holding-Saar gestern Morgen unserer Zeitung bestätigte, war der Güterzug leer und hatte zuvor die saarländischen Erzstandorte mit Erz versorgt. Der Lokführer des Regionalzugs verhinderte mit einer Vollbremsung Schlimmeres, so erste Erkenntnisse.

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