Gerichtsurteil Ein Kinderschrei ist kein Arbeitsunfall

Dortmund · Auch noch so lautes Kindergeschrei kann einem Gerichtsurteil zufolge bei einer Erzieherin nicht als Arbeitsunfall gewertet werden. Das Sozialgericht Dortmund wies die Klage einer Frau aus Hamm zurück, die über Ohrgeräusche klagt und von der Unfallkasse einen sogenannten Tinnitus-Masker bezahlt haben wollte (Az.: S 17 U 1041/16). Die Erzieherin arbeitet in einem heilpädagogischen Kinderheim – dort habe ihr ein Kind so laut ins Ohr gebrüllt, dass sie eine bleibende Hörstörung erlitten habe, sagte die Frau.

Dem folgte das Gericht nicht. Es sei wissenschaftlich anerkannt, dass menschliche Schreie keine bleibenden Hörschäden verursachen.

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