Düsseldorfer müssen für „Hitler-Asphalt“ zahlen

Düsseldorf · Düsseldorfer Bürger müssen für eine Straßendecke aus dem Jahr 1937 bezahlen. Das Düsseldorfer Verwaltungsgericht erklärte gestern, dass die Gebührenbescheide der Stadt insoweit rechtmäßig seien.

Erst mit dem Bau von Gehwegen 2009 sei die 1937 begonnene Erschließung des Straßenabschnitts abgeschlossen gewesen. Der betroffene Straßenabschnitt sei "über Jahrzehnte gewachsen". Die Stadt sei sogar verpflichtet, die Beiträge zu erheben. Für die Dauer der Erschließung gebe es "keine Verjährung, keine Verwirkung und keinen Vertrauensschutz".

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