BGH-Urteil Doch lebenslange Haft für Zerstückelung

Karlsruhe · () Der Bundesgerichtshof (BGH) hat im Fall eines Geschäftsmanns (59), der in Sachsen auf eigenes Verlangen zerstückelt wurde, lebenslange Haft verhängt. Damit revidierte der BGH ein Urteil des Landgerichts Dresden.

Dieses hatte den angeklagten Kriminalbeamten zu einer Strafe von acht Jahren und sieben Monaten verurteilt. Der BGH entschied: Einverständnis ist hier kein mildernder Umstand.

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