BGH bestätigt Totschlags-Urteil gegen Ärztin und Hebamme

Karlsruhe · Nach dem Tod eines Neugeborenen muss eine Ärztin und Hebamme sechs Jahre und neun Monate ins Gefängnis. Mit seinem Beschluss bestätigte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe ein entsprechendes Urteil wegen Totschlags durch Unterlassen.

(Az: 4 StR 428/15) Das Gericht ging davon aus, dass die Ärztin den Tod des Babys billigend in Kauf genommen habe. Sie galt als sehr erfahren und begleitete "natürliche Geburten" zu Hause auch bei schwieriger Ausgangslage.

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