Missbrauchsopfer von Staumauer gestürzt BGH bestätigt Höchststrafe für Sexualstraftäter

Karlsruhe · (dpa) Der Bundesgerichtshof hat die Höchststrafe gegen einen Sexualstraftäter bestätigt, der einen Jungen von einer Staumauer im Bergischen Land stürzte. Er verwarf gestern die Revision des Mannes gegen das Urteil des Landgerichts Köln.

Der 18-jährige Junge überlebte den Sturz. Er sollte sterben, weil er den jahrelangen sexuellen Missbrauch zur Anzeige brachte.

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