Urteil Bewerbung als Polizist auch mit großem Tattoo

Düsseldorf · Ein großes Löwenkopf-Tattoo am Unterarm ist laut einer Gerichtsentscheidung kein Hinderungsgrund für die Bewerbung bei der Polizei. Mit diesem Beschluss hat das Verwaltungsgericht Düsseldorf das Land Nordrhein-Westfalen im Eilverfahren verpflichtet, einen tätowierten Bewerber zum Verfahren zuzulassen.

Die Entscheidung ist nicht rechtskräftig (Az.: 2 L 3279/17). Das zuständige Landesamt hatte den Mann zurückgewiesen und sich auf einen Erlass des Innenministeriums berufen. Danach sind große, sichtbare Tätowierungen ein absoluter Eignungsmangel. Die Autorität von Polizisten soll durch Tätowierungen nicht beeinträchtigt werden. Das Gericht hielt diese Praxis für rechtswidrig. Denn es fehle an begründeten Erkenntnissen, dass die Bevölkerung in Polizisten wegen ihrer großen Tätowierungen kein Vertrauen habe.

(dpa)
Meistgelesen
Neueste Artikel
Zum Thema
Aus dem Ressort