Urteil Auch bei Ehebruch hat ein Vater ein Recht auf sein Kind

Berlin · Auch wenn er als Fehltritt der Frau nur als „Störenfried“ in einer Ehe gilt – der leibliche Vater kann ein Umgangsrecht mit seinem Kind haben. Allerdings muss es dem Wohl des Kindes dienen. Auf ein entsprechendes Urteil des Oberlandesgerichts Brandenburg weist die Arbeitsgemeinschaft Familienrecht des Deutschen Anwaltvereins hin.

In dem Fall hatte ein leiblicher Vater Umgang mit seinem einjährigen Kind beantragt. Die Mutter lehnte ab, damit ihr Mann, der ihr verziehen habe, nicht ständig an den Fehltritt erinnert würde. Ein Kontakt diene aber der Entwicklung des Kindes, urteilte das Gericht. Er schaffe Klarheit über die Familienverhältnisse. Insgesamt überwögen die Vorteile.

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