Schmerzensgeld bei Polizeigewalt Anspruch auf Schmerzensgeld bei Polizeigewalt

Karlsruhe · () Wer irrtümlich durch Polizeigewalt oder andere Behördenmaßnahmen zu Schaden kommt, kann künftig neben Schadenersatz auch Schmerzensgeld erhalten. Wie der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe gestern mitteilte, gab er seine frühere Rechtsprechung auf.

Zur Begründung verwiesen die Richter auf das 1971 eingeführte Schmerzensgeld für zu Unrecht erlittene Haft. Geklagt hatte ein Mann, der zu Unrecht eines Schusses auf ein Dönerlokal bei Wiesbaden verdächtigt worden war. Dort nahmen Polizisten im Oktober 2010 zwei Männer – den Kläger und seinen Begleiter – mit Gewalt fest. Dabei verletzte sich der Kläger an der Schulter. Er hatte zunächst nur Schadenersatz erhalten.

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