Prozessauftakt Angeklagte schweigen nach Tod im Freibad

Heilbronn · (dpa) Im Prozess um den Tod eines Schwimmers im Freibad von Bad Wimpfen haben die wegen fahrlässiger Tötung Angeklagten beschlossen zu schweigen. Nun muss das Amtsgericht Heilbronn ohne weitere Aussagen des Schwimmbad-Betreibers und seines ehemaligen Bademeisters über Zeugen herausfinden, ob die Badegäste am Sprungturm ausreichend beaufsichtigt wurden 

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