Siegburger Foltermörder erneut zu 15 Jahren Haft verurteilt

Bonn/Siegburg. Im zweiten Prozess um den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat das Landgericht Bonn am Freitag den Angeklagten Pascal I. erneut zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, ordnete die Kammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den Täter an

Bonn/Siegburg. Im zweiten Prozess um den Foltermord in der Justizvollzugsanstalt Siegburg hat das Landgericht Bonn am Freitag den Angeklagten Pascal I. erneut zu einer Haftstrafe von 15 Jahren verurteilt. Wie ein Gerichtssprecher mitteilte, ordnete die Kammer den Vorbehalt der Sicherungsverwahrung für den Täter an. Sechs Monate vor der Entlassung müsse geprüft werden, ob der Verurteilte wegen möglicher weiterer Gefährdung in Haft bleiben muss. Der heute 21-jährige I. und zwei inzwischen rechtskräftig verurteilte Mittäter hatten eingeräumt, am 11. November 2006 einen Mitgefangenen zunächst gequält und erniedrigt und schließlich zum Selbstmord gezwungen zu haben. Für diese Tat war I. 2007 zu 15 Jahren Freiheitsstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil wurde vom BGH teilweise aufgehoben. Dabei blieb der Schuldspruch unbeanstandet, so dass es in der neuen Hauptverhandlung nur noch um die Höhe der Strafe ging. ddp

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