Schwarzfahrer in der Schweiz kommen in nationales Register

Bern · Schweizer Schwarzfahrer müssen nicht nur hohe Bußen zahlen, sondern werden künftig auch in einem Register erfasst. Ein entsprechendes Gesetz tritt 2016 in Kraft, beschloss die Regierung gestern. Damit können Unternehmen des öffentlichen Verkehrs prüfen, ob es sich bei Schwarzfahrern um Wiederholungstäter handelt.

Falls ja, können sie höhere Bußen verhängen und Strafverfahren anstreben.

Die Daten müssen nach zwei Jahren gelöscht werden - vorausgesetzt der Schwarzfahrer wurde nicht rückfällig. Bei der Bahn, im Postbus oder im Zürcher Verkehrsverbund werden 90 Franken (83 Euro) fällig, wenn ein Passagier zum ersten Mal erwischt wird. Beim zweiten Mal sind es 130 und ab dem dritten Mal jeweils 160 Franken.

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