Schneeballschlacht gehört für Lehrer laut Gericht zur Arbeit

Freiburg. Eine Schneeballschlacht ist für Klassenlehrer nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Freiburg Teil der Arbeit. Wird er dabei verletzt, sei dies ein Dienstunfall. Der Lehrer hatte sich von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickeln lassen und wurde am Auge verletzt. Das Regierungspräsidium hatte Unfallfürsorge abgelehnt

Freiburg. Eine Schneeballschlacht ist für Klassenlehrer nach Ansicht des Verwaltungsgerichtes Freiburg Teil der Arbeit. Wird er dabei verletzt, sei dies ein Dienstunfall. Der Lehrer hatte sich von seinen Schülern in eine Schneeballschlacht auf dem Schulgelände verwickeln lassen und wurde am Auge verletzt. Das Regierungspräsidium hatte Unfallfürsorge abgelehnt. dpa

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