Rockern darf grundsätzlich Waffenerlaubnis entzogen werden

Leipzig · Mitgliedern krimineller Rockerbanden darf die Waffenerlaubnis grundsätzlich wegen Unzuverlässigkeit entzogen werden. Dabei sei es unerheblich, ob sie bereits strafrechtlich in Erscheinung getreten seien, entschied das Bundesverwaltungsgericht am Mittwoch in Leipzig . Durch die Strukturen könne jedes Mitglied in gewalttätige Kämpfe mit anderen Rockergruppierungen hineingezogen werden, begründeten die Richter ihr Urteil.

Dabei bestehe die Gefahr, dass Waffen missbräuchlich verwendet oder Nichtberechtigten überlassen würden.

Im konkreten Fall hatten drei Rocker-Funktionäre geklagt, dass ihnen die zuständigen Landratsämter die Waffenerlaubnis entzogen hatten, allein weil sie zur Führungsriege der Rockerclubs "Bandidos MC Regensburg" sowie "Bandidos MC Passau" gehören. Gegen die Entscheidung ist noch eine Verfas sungsbeschwerde möglich.

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