Raserei war fahrlässige Tötung - BGH verschärft Strafurteil
Karlsruhe. Wer bei einem illegalen Autorennen den Tod eines Mitfahrers verschuldet, kann wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von gestern müssen zwei Fahrer, die im März 2007 auf einer Bundesstraße am Bodensee eine Wettfahrt veranstaltet hatten, mit einer härteren Strafe rechnen
Karlsruhe. Wer bei einem illegalen Autorennen den Tod eines Mitfahrers verschuldet, kann wegen fahrlässiger Tötung bestraft werden. Nach dem Urteil des Bundesgerichtshofs (BGH) von gestern müssen zwei Fahrer, die im März 2007 auf einer Bundesstraße am Bodensee eine Wettfahrt veranstaltet hatten, mit einer härteren Strafe rechnen. Die Raserei hatte mit einem Unfall geendet, bei dem ein Beifahrer ums Leben gekommen war. Der BGH verschärfte damit das Urteil des Landgerichts Konstanz, das nur auf vorsätzliche Gefährdung im Straßenverkehr erkannt und gegen die Fahrer eine Bewährungsstrafe verhängt hatte. dpa